Taxi-iTheorie ist ein junges Unternehmen, über dessen Digital-Plattform schon einige Kunden für die Taxi-Theorieprüfung (PBT121) vorbereitet wurden. Wir bieten eine moderne Digital-Plattform für Theorie-Kurse, in welchen die Teilnehmer auf die Theorieprüfung BPT ARV 2 unterstützend gefördert werden. Bei Fragen oder Unklarheiten werden Sie gegebenenfalls von uns durch verschiedene Digital-Kanäle unterstützt. Bis zur bestandenen Theorie-Prüfung entscheiden Sie zwischen folgenden zwei Optionen:
Das Basispaket enthält alle Lektionen und Musterprüfungen. Sie bereiten sich hierbei selbstständig auf die Prüfung vor. Sie lesen sich durch alle aufgeschalteten Lektionen und absolvieren zusätzlich die Musterprüfungen. Dadurch sollten Sie optimal für die Theorieprüfung vorbereitet sein.
Der zusätzliche Digital-Support, welcher im Premiumpaket enthalten ist, hilft Ihnen zu jeder Zeit über verschiedene Kanäle weiter. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie einen unserer Supportmitarbeiter via TeamViewer, WhatsApp oder Skype kontaktieren. Auch bietet das Premiumpaket ein Personal-Coaching an. Dabei hilft Ihnen einer unserer Experten bei einem vereinbarten Termin persönlich weiter.
Registrieren Sie sich ganz unverbindlich um eine Offerte zu erhalten. Wir werden uns nach Ihrer Registration sofort persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen, damit Sie mit einem für Sie zugeschnittenen Lernplan optimal auf die Theorieprüfung vorbereitet werden.
Sie beantworten am Computer 30 Fragen über die ARV 2 im Multiple-Choise Verfahren. Dabei sind 3 Fehler erlaubt.
Wer BPT berufsmässig Personen transportieren will, benötigt die Theorieprüfung ARV 2 (Arbeits- und Ruhezeitverordnung). Das theoretische Wissen kann selbständig erlernt werden. Es gibt keine Pflichtlektionen.
TCI bietet die Ausbildung BPT für die Kategorien B und B1an (höchstens 9 Sitzplätze und maximal 3,5 t Gesamtgewicht).
Diese Verordnung regelt die Arbeits- Lenk und Ruhezeit der nicht der ARV-1 unterstellten berufsmässigen Führer von Motorfahrzeugen zum Personentransport sowie ihre Kontrollen und die Pflichten der Arbeitgeber.
Die Verordnung ist für alle selbstständig erwerbenden Führer und Arbeitnehmer, die die folgende Fahrzeuge lenken:
Arbeitnehmer (Bsp. Kleinbusbetrieb ohne Taxifahrten) | 48 Stunden |
Arbeitnehmer in Taxibetrieben | 53 Stunden |
Selbständig erwerbende Fahrzeugführer | nicht geregelt |
pro Woche | 4 h |
pro Kalenderjahr | 208 h |
Bei ausserordentlichen Betriebsbedürfnissen (z.B. saisonale Schwankungen), sind pro Woche 2 weitere Überstunden zulässig, (mit Meldung durch den Arbeitgeber an die Vollzugsbehörde). |
Normalfall | innert 3 Monaten |
mit Absprache | innert 12 Monaten |
durch Freizeit oder Lohnzuschlag gemäss Obligationenrecht |
Zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten | maximal 9 h |
Wöchentliche Höchstlenkzeit | maximal 45 h |
Die tägliche oder wöchentliche Höchstlenkzeit darf auch bei Überzeit nicht überschritten werden. |
(Gilt nicht für selbständig erwerbende Fahrzeugführer)
Der Arbeitnehmer hat spätestens nach einer Arbeitszeit von 5h30Min. eine Arbeitspause einzulegen, sofern nicht direkt anschliessend eine tägliche Ruhezeit oder ein Ruhetag beginnt. Während der Arbeitspausen darf der Arbeitnehmer keine berufliche Tätigkeit ausüben.
Tägliche Arbeitszeit | Pause |
bis 7 Stunden | 1 x 20 Minuten |
7 bis 9 Stunden | 1 x 30 Minuten oder 2 x 20 Minuten |
mehr als 9 Stunden | 1 x 60 Minuten oder 2 x 30 Minuten oder 3 x 20 Minuten |
Tägliche Arbeitszeit 7h | 1 x 20 min |
Tägliche Arbeitszeit 7 – 9h | 1 x 30 min oder 2 x 20 min |
Tägliche Arbeitszeit > 9 h | 1 x 60 min oder 2 x 30 min oder 3 x 20 min |