Willst du die BPT121 Taxiprüfung machen?

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VORAUSSETZUNGEN

Bestimmungen zur Taxiprüfung Kategorie BPT
1 Jahr einwandfreie Fahrpraxis
(kein Führerausweisentzug)
Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises beim
Strassenverkehrsamt einreichen (notwendige Unterlagen beilegen!)
verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung
(ärztlicher Untersuch bei einem durch das Strassenverkehrsamt vorgeschriebenen Amtsarzt)
Zusatz-Theorieprüfung ARV 2
(Arbeits- und Ruhezeitverordnung)

THEORETISCHE FACHPRÜFUNG

Sie beantworten am Computer 30 Fragen über die ARV 2 im Multiple-Choise Verfahren. Dabei sind 3 Fehler erlaubt.
Wer berufsmässig Personen transportieren will, benötigt die Theorieprüfung ARV 2 (Arbeits- und Ruhezeitverordnung). Das theoretische Wissen kann selbständig erlernt werden. Es gibt keine Pflichtlektionen.

Taxi-iTheorie bietet die Ausbildung BPT 121 für die Kategorien B und B1an (höchstens 9 Sitzplätze und maximal 3,5 t Gesamtgewicht).

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BEGRIFFE ZUR VORBEREITUNG

Wöchentliche Höchstarbeitszeit inkl. Präsenzzeit
Arbeitnehmer (Bsp. Kleinbusbetrieb ohne Taxifahrten)
48 Stunden

Arbeitnehmer in Taxibetrieben
53 Stunden
Selbständig erwerbende Fahrzeugführer
nicht geregelt
Überzeitarbeit (aber nicht am Lenkrad)
pro Woche
4 Stunden

pro Kalenderjahr
208 Stunden
Bei ausserordentlichen Betriebsbedürfnissen (z.B. saisonale Schwankungen), sind pro Woche 2 weitere Überstunden zulässig, (mit Meldung durch den Arbeitgeber an die Vollzugsbehörde).
Ausgleich
Normalfall
innert 3 Monaten

mit Absprache
innert 12 Monaten
durch Freizeit oder Lohnzuschlag gemäss Obligationenrecht
Lenkzeit
Zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten
maximal 9 Stunden

Wöchentliche Höchstlenkzeit
maximal 45 Stunden
Die tägliche oder wöchentliche Höchstlenkzeit darf auch bei Überzeit nicht überschritten werden.

ARBEITSPAUSEN



(Gilt nicht für selbständig erwerbende Fahrzeugführer)
Der Arbeitnehmer hat spätestens nach einer Arbeitszeit von 5h30Min. eine Arbeitspause einzulegen, sofern nicht direkt anschliessend eine tägliche Ruhezeit oder ein Ruhetag beginnt. Während der Arbeitspausen darf der Arbeitnehmer keine berufliche Tätigkeit ausüben.

Beispiele Pausenregelung:

Tägliche Arbeitszeit
Pause
bis 7 Stunden
1 x 20 Minuten
7 bis 9 Stunden
1 x 30 Minuten oder 2 x 20 Minuten
mehr als 9 Stunden
1 x 60 Minuten oder 2 x 30 Minuten oder 3 x 20 Minuten
Tägliche Arbeitszeit 7h
1 x 20 min
Tägliche Arbeitszeit 7 – 9h
1 x 30 min oder 2 x 20 min
Tägliche Arbeitszeit > 9 h
1 x 60 min oder 2 x 30 min oder 3 x 20 min

LENKPAUSEN UND ARBEITSZEITEN

Lenkpausen

  • 45 min nach 4h 30min
  • wird die Pause vor Ablauf der 4h 30min gemacht genügt eine Pause von 30min oder zwei Pausen von je 20min
  • Während der Lenkpausen darf der Führer kein Fahrzeug lenken
  • Die Wartezeit am Standplatz gillt jedoch als Lenkpause
  • Achtung: Arbeitnehmer müssen jedoch die Arbeitspausen noch berücksichtigen
Unterteilte Ruhezeit

    Unterteilte Ruhezeit = maximal 3 Teile

    Der Farhzeugführer darf innerhalb von 24 Stunden die tägliche Ruhezeit in höchstens 3 Teile unterteilen sofern:

  • einer der Zeitabschnitte mindestens 8 Stunden beträgt,
  • keine Zeitabschnitte weniger als 1 Stunde beträgt,
  • die Ruhezeit insgesamt mindestens 12 Stunden beträgt.
Tägliche Ruhezeiten

  • 11 Stunden der vergangenen 24 Stunden
  • verkürzbar: 3x pro Woche auf 9 Stunden, ohne Ausgleichspflicht

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